1. Gegenstand des Vertrages
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der pc und deren autorisierten Partner für ihre Kunden als Netzbetreiber im electronic cash, als Konzentrator im POZ sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen mit Eurocheque-, Kredit-, Geld- und Kundenkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor. Die Vertragspartner der pc sind als Netzbetreiber im electronic-cash- System einschließlich des internationalen Maestro-Systems und als Konzentrator im POZ-System durch Abschluß entsprechender Verträge mit der deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und sichern den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der deutschen Kreditwirtschaft über deren zentralen Kreditausschuß aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Neben den im electronic cash-/ POZ-System der deutschen Kreditwirtschaft vom Kunden/ Teilnehmer zu akzeptierenden Karten können auch Karten weiterer Systeme in der freien Entscheidung des Kunden eingesetzt werden, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5) aufgeführten Karten nicht beeinträchtigt wird.
2. Leistungsumfang
2.1 Service der pc pc bietet einen Service für bargeldloses Zahlen auf der Basis des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses und stellt, soweit der Kunde/ Teilnehmer oder ein Dritter dies nicht übernimmt, die bestellten Terminals einschließlich der Anschlüsse für die Datenübermittlung durch autorisiertes Personal betriebsbereit auf. Der Liefer- und Serviceumfang bestimmt sich nach den Auftragsdaten in der Bestellung des Kunden. Die erforderliche Stromversorgung der Geräte sowie das Leitungsnetz mit den Anschlußdosen werden von pc spezifiziert und vom Kunden bereitgestellt.
2.2 Übermittlung von Informationen pc/deren Partnerunternehmen übermittelt die Informationen zur Autorisierung oder Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Rechner des deutschen Kreditgewerbes und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermittelt pc/deren Partnerunternehmen an das vom Kunden genannte Kreditkartenunternehmen. Für die Richtigkeit des Ergebnisses übernimmt pc keine Verantwortung. Sonstige Karten werden entsprechend individueller Vereinbarungen abgewickelt.
2.3 Zwischenspeicherung pc speichert nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner/ Konzentrator anfallenden Informationen für - die Bearbeitung von Reklamationen, - die Erstellung von Umsatzdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, - die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5)
2.4 Bereitstellung und Übermittlung der Umsatzdatei pc erstellt täglich nach den Angaben des Kunden eine oder mehrere Umsatzdateien und übermittelt diese am darauffolgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Kunden im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. pc übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfaßten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.
2.5 Bindungen der deutschen Kreditwirtschaft Der Kunde/ Teilnehmer erkennt die ihm bei Auftragserteilung übergebenen - „Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“; - „Händlerbedingungen/ Bedingungen für die Teilnahme am POZ-System“, - Maestro-Bedingungen“; - Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „Geldkarte“ durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind die Vertragspartner der pc und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner der pc verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft den Teilnehmern vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen.
3. Verpflichtung des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, pc alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Kunde verpflichtet - die Installation und Einrichtung zum vereinbarten Termin zu ermöglichen; - Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen oder die Geltendmachung von Rechten durch Dritte unverzüglich anzuzeigen; - Zahlungsverkehrprobleme innerhalb von sechs Wochen zu melden; - bei Installation durch pc die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlußdosen bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich pc mitzuteilen; - bei Installation durch den Kunden/ Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der pc unverzüglich mitzuteilen; - den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen umgehend pc mitzuteilen; Einwendungen können nur innerhalb von sechs Wochen geltend gemacht werden; - bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte nebst Zubehör umgehend an pc zurückzuschicken.
4. Beginn und Dauer des Vertrages
4.1 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die schriftliche Bestellung des Kunden auf dem Auftragsblatt der pc und die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der pc zustande.
4.2 Kündigung des Vertrages Die Vertragslaufzeit beträgt bei Anmietung- wenn nicht anders vereinbart- 48 Monate. Die Mindestlaufzeit bei Kauf des Gerätes min. 12 Monate. Nach Ablauf der Vertragszeit erfolgt eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde. Ausgenommen hiervon sind Messeverträge und Überlassungsverträge für Testzwecke. Soweit der Vertragspartner eine vorzeitige Beendigung des Vertrages - insbesondere bei Verzug von mehr als zwei Monatsmieten - zu vertreten hat, werden 80% der verbleibenden Restmieten, mindestens jedoch 200,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Kosten der Demontage / Abholung zur sofortigen Zahlung fällig, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach.
pc ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht nachgekommen ist, oder sich die Bonität nachweislich verschlechtert.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise Die Entgelte für die Leistungen der pc ergeben sich aus dem bei Vertragsabschluß gültigen Leistungsverzeichnis/ Preislisten. Die Entgelte der deutschen Kreditwirtschaft gemäß Ziffer 2.5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden jeweils für den vorangegangenen Monat belastet und sind sofort fällig. Aufgrund der vom Kunden im Auftragsblatt zu erteilenden Ermächtigung bucht pc diese Entgelte monatlich vom Konto ab. Für Gebühren bei Rücklastschriften werden 10,- € zzgl. Bankgebühren berechnet. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch pc ist kostenpflichtig.
5.2 Beginn der Zahlungsverpflichtung Die Zahlungsverpflichtung des Kunden beginnt mit der betriebsfertigen Aufstellung der Terminals durch pc. Bei Aufstellung durch den Kunden oder durch Dritte beginnt die Zahlungsverpflichtung sieben Werktage nach Versand der bestellten Leistungen. pc hat die Unmöglichkeit der Inbetriebnahme durch fehlende Leitungen etc. nicht zu verantworten. Sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann pc die eingereichten Lastschriftaufträge mit den Forderungen verrechnen.
5.3 Aufrechnung Gegen Ansprüche der pc kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Gewährleistung für Geräte pc gewährleistet für die vom Kunden gewählte Lösung die Betriebsbereitschaft der von pc zur Verfügung gestellten Geräte für die Dauer von zwölf Monaten und wird Mängel in angemessener Zeit beseitigen (Nachbesserung). Gelingt es pc nicht, die Fehler innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen, kann der Kunde, ausgenommen unerhebliche Fehler, Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betroffenen Geräte verlangen. pc tritt darüber hinaus die ihr gegen den Lieferanten der Geräte zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Kaufgeräten kann der Kunde die Betriebsbereitschaft über die gesamte Betriebsdauer durch den pc-Service sicherstellen, indem ein Depotvertrag abgeschlossen wird. Bei gemieteten Geräten ist die Depotwartung obligatorisch bzw. im Leistungsumfang enthalten und auf 48 Mon. begrenzt.
6.2 Haftung der pc pc haftet für Schäden, welche durch die von ihr schriftlich zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, welche pc vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. pc haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, jedoch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von € 50.000,-- je Schadensereignis. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen mittelbarer Schäden und eine Haftung für die inhaltliche Unrichtigkeit erfaßter Daten und für Fehler bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs, sind ausgeschlossen. pc haftet insbesondere nicht für - Schäden, die auf ungeeignete, unsachgemäße oder sonst nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte Verwendung, fehlerhafte Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische/ elektrochemische oder elektronische Einflüsse, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter ohne vorherige Genehmigung zurückzuführen sind: - Valuta-Verluste; - entgangenen Gewinn bei Netzwerkausfällen oder Netzproblemen; - Netzwerkengpässe und –ausfälle, welche durch die Telekom oder andere Netzwerkanbieter verursacht werden; - Ausfälle oder Behinderungen, welche durch Autorisierungssysteme verursacht werden.
6.3 Haftung des Vertragspartners/ Kunden Der Kunde haftet der pc - für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die er oder die Personen, deren er sich zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben; - für Schäden durch Feuer, Wasser oder höhere Gewalt; - für Schäden durch unsachgemäße oder nachlässige/ ungeeignete Behandlung; - für Verlust überlassener Geräte.
7. Wartung und Instandhaltung
7.1 Depotwartung pc bietet für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Terminals und der sonstigen Einrichtungen eine Depotwartung an. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile wie Akku`s und Handelsartikel. Bei Depotwartung hat der Kunde die Geräte an eine von pc benannte Depotstelle einzusenden; die Versandkosten der Einrichtungen gehen zu Lasten des Kunden. Ausgeschlossen ist die Beseitigung von Fehlern, welche durch äußere Einflüsse oder nicht von pc durchgeführte Änderungen oder Anbauten verursacht sind. Die Beseitigung solcher Fehler, gegen Berechnung auf Zeit- und Materialbasis, muß schriftlich vereinbart und vom Kunden beauftragt werden.
7.2 Hotline.Service pc stellt gegen Gebühr den Kunden und Teilnehmern für Störungsmeldungen und die Beantwortung von Fragen einen Telefon-Service (Hotline-Service) mit autorisiertem Personal zur Verfügung.
7.3 Recht zum Zutritt für den Abbau der Einrichtungen Nach Beendigung des Vertrages ist pc für den Abbau der Zutritt zu den Terminals einschließlich der sonstigen von pc überlassenen Einrichtungen zu gewähren.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Kaufleute ist Kiel |