EMV (TA 7.0) auf der Zielgeraden
Mehr Sicherheit bei Kartenzahlungen: Mit dem EMV-Standard (Aktuell: Technischer Anhang oder kurz TA 7.0, paycom berichtete) wird der Schutz des Händlers vor dem Einsatz gefälschter Karten durch die Anpassung an den aktuellen Stand der technischen Entwicklung erheblich verbessert.
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Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schreibt allen Netzbetreibern die Terminal- Umstellung auf EMV-Fähigkeit im Rahmen des „Technischen Anhangs 7.0 zum Netzbetreibervertrag“ (kurz: TA 7.0) vor. Bis zum 31. Dezember 2010 müssen europaweit alle POS-Terminals auf die EMV-Chipverarbeitung umgestellt sein.
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In Deutschland dürfen seit 1. Oktober 2009 nur neue Terminals installiert werden, die mindestens die Spur2- Verarbeitung gemäß TA 7.0-Anforderungen erfüllen. Für bestehende Terminals hat der ZKA im Konsens mit den Netzbetreibern die Umstellungsfrist für die Spur2-Verarbeitung vom 30. September 2009 auf den 30. Juni 2010 verlängert. |
Mehr Infos direkt vom ZKA
Der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) hat zu dem Thema einen Flyer herausgegeben, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.
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