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EMV (TA 7.0) auf der Zielgeraden

Mehr Sicherheit bei Kartenzahlungen:
Mit dem EMV-Standard (Aktuell: Technischer Anhang oder kurz TA 7.0, paycom berichtete) wird der Schutz des Händlers vor dem Einsatz gefälschter Karten durch die Anpassung an den aktuellen Stand der technischen Entwicklung erheblich verbessert.

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schreibt allen Netzbetreibern die Terminal- Umstellung auf EMV-Fähigkeit im Rahmen des „Technischen Anhangs 7.0 zum Netzbetreibervertrag“ (kurz: TA 7.0) vor. Bis zum 31. Dezember 2010 müssen europaweit alle POS-Terminals auf die EMV-Chipverarbeitung umgestellt sein.

In Deutschland dürfen seit 1. Oktober 2009 nur neue Terminals installiert werden, die mindestens die Spur2- Verarbeitung gemäß TA 7.0-Anforderungen erfüllen. Für bestehende Terminals hat der ZKA im Konsens mit den Netzbetreibern die Umstellungsfrist für die Spur2-Verarbeitung vom 30. September 2009 auf den 30. Juni 2010 verlängert.

Mehr Infos direkt vom ZKA 


Der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) hat zu dem Thema einen Flyer herausgegeben, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.

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